Im Arbeitskreis sind Ingenieurbüros, Hochschulen, Behörden/ Verwaltungen und Spezialtiefbaufirmen vertreten. Mit Blick auf den aktuellen Stand der Technik und der Normung wurden für verfahrensspezifische Aspekte die Arbeitsgruppen für Trockenmörtelsäulen (UA 1), Nassmörtelsäulen (UA 2), Hydraulische gebundene Stopfsäulen (UA 3) und Bodenmischsäulen (UA 4) eingerichtet. Die Arbeitsgruppe UA 0 behandelt insbesondere verfahrensübergeordnete Themen: Einordnung/ Abgrenzung der StS, Nachweisführung und Bemessung.

Die Schwerpunkte der Bearbeitung liegen in der Planung, der Bemessung und der Nachweisführung für die hydraulisch gebundenen, unbewehrten Säulen mit relativ kleinen Durchmessern. Neben eigenen Untersuchungen, Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeiten werden Empfehlungen und Forschungsarbeiten u. a. aus Skandinavien, Japan und Frankreich im Hinblick auf die Übertrag- und Anwendbarkeit bewertet.

Die Empfehlungen werden bereits den kommenden EC 7 Teil 3 berücksichtigen, in den nun neben Bodenverbesserungsmaßnahmen auch Stabilisierungssäulen geregelt werden.

Aufgaben & Ziele

Der Arbeitskreis hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Einordnung und Abgrenzung der StS gegenüber Pfählen.
  • Angaben zu Einsatzgrenzen und Anwendbarkeit von StS sowie zu deren Planung
  • Empfehlungen zur Nachweisführung und Bemessung mittels analytischen und numerischen Verfahren
  • Berücksichtigung des kommenden EC 7 Teil 3 in den Empfehlungen
  • Aufnahme von ausführlichen und nachvollziehbaren Beispielen zur Nachweisführung und Bemessung
  • Erarbeitung der Empfehlungen Stabilisierungssäulen mit modularem Aufbau
  • Veröffentlichungen, Seminare und Workshops zu den vorgenannten Punkten.
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In Bearbeitung / In Abnahme.