Der Arbeitskreis „Asphaltbauweisen im Wasserbau und in der Geotechnik“ besteht seit 1953.
Seine Aufgabe ist die Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Empfehlungen zu Asphaltbauweisen sowie dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion unter den Mitgliedern. In den zweitausender Jahren wurde die EAAW 2008 „Empfehlungen für die Ausführung von Asphaltarbeiten im Wasserbau“ von den Mitgliedern des AK 2.3 grundlegend überarbeitet. In den Jahren 2011 bis 2015 wurde von den Mitgliedern des AK 2.3 die „Güterichtlinie Abdichtungskomponenten aus Deponieasphalt“ erarbeitet, welche die Grundlage für die Eignungsbeurteilung von Asphaltdichtungen durch die LAGA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ und die BQS bundeseinheitlichen Qualitätsstandards 2.4 und 5.4, Basis- und Oberflächenabdichtungen aus Asphalt, mit direktem rechtlichen Bezug zur Deponieverordnung legt. Die „Güterichtlinie Abdichtungskomponenten aus Deponieasphalt“ wurde im Jahr 2024 durch die Mitglieder des AK 2.3 überarbeitet und aktualisiert und ist auf der Homepage der DGGT und der LAGA einsehbar bzw. herunterzuladen.
