Aufgrund der Vernetzung mit dem AK 2.11 (ruhend) und der IAEG Commission C4 Education & Training in Engineering Geology der International Association for Engineering Geology and the Environment IAEG genießt die Umsetzung in die Lehre der AK 2.11 Empfehlung: EASV Sachverständige für Geotechnik – Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung aus dem Jahr 2016 höchste Priorität.
Zurzeit wird die vergleichende Gegenüberstellung der Curricula der verschiedenen Universitäten im Hinblick auf die EASV Empfehlung in tabellarischer Form überarbeitet bzw. mitgeführt, da die Studienpläne an den Universitäten laufend überarbeitet werden. Dabei zeigt sich, dass auch die zugrundeliegende Empfehlung des AK 4.3 von 2005 nach 15 Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterworfen werden muss. Ziel ist es, die erarbeiteten Ergebnisse in Form einer Publikation in der Zeitschrift Geotechnik zusammenzufassen.
Weiterhin besteht eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Geotechnik der bayerischen Ingenieurkammer Bau. Der AK Geotechnik hat die AK 4.3 Empfehlung und die EASV-Empfehlung des AK 2.11 bereits in Form eines Listeneintrags für den „Sachverständigen für Geotechnik“ umgesetzt. Hierüber wurden eine Satzung und Prüfungsordnung erstellt und es wurden bisher ca. 30 Sachverständige in die Liste eingetragen.
