Aufgrund der Vernetzung mit dem AK 2.11 (ruhend) und der IAEG Commission C4 Education & Training in Engineering Geology der International Association for Engineering Geology and the Environment IAEG genießt die Umsetzung in die Lehre der AK 2.11 Empfehlung: EASV Sachverständige für Geotechnik – Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung aus dem Jahr 2016 höchste Priorität.

Zurzeit wird die vergleichende Gegenüberstellung der Curricula der verschiedenen Universitäten im Hinblick auf die EASV Empfehlung in tabellarischer Form überarbeitet bzw. mitgeführt, da die Studienpläne an den Universitäten laufend überarbeitet werden. Dabei zeigt sich, dass auch die zugrundeliegende Empfehlung des AK 4.3 von 2005 nach 15 Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterworfen werden muss. Ziel ist es, die erarbeiteten Ergebnisse in Form einer Publikation in der Zeitschrift Geotechnik zusammenzufassen.

Weiterhin besteht eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Geotechnik der bayerischen Ingenieurkammer Bau. Der AK Geotechnik hat die AK 4.3 Empfehlung und die EASV-Empfehlung des AK 2.11 bereits in Form eines Listeneintrags für den „Sachverständigen für Geotechnik“ umgesetzt. Hierüber wurden eine Satzung und Prüfungsordnung erstellt und es wurden bisher ca. 30 Sachverständige in die Liste eingetragen.

Aufgaben & Ziele

Der AK 4.3 hat sich das folgende Arbeitsprogramm gegeben:

  1. Übersichtliche Zusammenstellung der BSc/MSc Studiengänge an deutschen Hochschulen mit Qualifikation nach EASV. Hierzu wird derzeit eine Publikation für die Zeitschrift Geotechnik erarbeitet (Hauptziel).
  2. Überarbeitung der Empfehlung des AK 4.3 aus dem Jahr 2005:
    Empfehlung des Arbeitskreises 4.3 „Aus- und Weiterbildung in der Ingenieurgeologie“. Curriculare Mindestanforderungen an die Ingenieurgeologieausbildung
    Anpassung an das moderne ECTS System und die EASV des AK 2.11. Die Weiterarbeit an der „Empfehlung 2.0“ soll in den weiteren AK Sitzungen erfolgen (vorrangig).
  3. Aufstellung von Modulen eines Fort- und Weiterbildungsprogramms sowohl zum Erreichen der EASV Qualifikation als auch im Rahmen der EASV Fortbildungsverpflichtung (nachrangig).
  4. Aufstellung einer Liste von möglichen Kursangeboten und Lehrmaterialien, die zwischen den Universitäten ausgetauscht werden können, um die Ausbildungssituation zu verbessern (nachrangig).
    Die Punkte 1 und 2 sollen auch auf internationaler Ebene neue Impulse setzen; der Obmann wird die Arbeitsergebnisse entsprechend den internationalen Stakeholdern kommunizieren.
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Weitere Arbeitskreise der Fachsektion Ingenieurgeologie

AK 4.1Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden und Fels
Spiegelausschuss zu ISO / TC 182 / SC 1 / WG 1 (entspricht NA 005-05-02AA)
Obfrau: Dipl.-Ing. Regina Kauther
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AK 4.6Altbergbau
Gemeinsamer AK der DGGT & des DMV
Obmann: Dipl.-Berging. Matthias Bock
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Obmann: Dr.-Ing. Stefan Krieg
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AK 4.10Bohr- und Entnahmeverfahren, Grundwassermessungen
Spiegelausschuss zu CEN / TC 341 / WG 1
(entspricht NA 005-05-11AA)
Obmann: Dipl.-Geol. Ferdinand Stölben
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AK 4.11Geothermie
Obmann: Univ.-Prof. Dr. Ingo Sass
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Vollständigkeit der gelieferten Inhalte
Fehlende Inhalte:
Beititel, Publikationen, weitere Mitglieder
Einpflegestatus
In Bearbeitung / In Abnahme.